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Auch Unterricht per Videostream kann eine Option sein.

Wenn Sie den Unterricht mit Hilfe eines Videostreams gestalten möchten, haben wir hier verschiedene Möglichkeiten gesammelt. Natürlich muss auch bei Videokonferenzen der Datenschutz beachtet werden. Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsdienste hat dazu eine Stellungnahme geschrieben. Hier gibt es auch noch einen weiteren Link zum Thema Datenschutz im Rahmen der Videokonferenzen in Schulen.


IServ

IServ bietet eine Möglichkeit, den Unterricht per Videokonferenz abzuhalten, und setzt auf die OpenSource-Lösung BigBlueButton, welchen zentral von IServ auf eigenen Servern in Deutschland datenschutzkonform gehostet wird. Unter diesem Link stellt IServ eine Anleitung für dieses Modul zur Verfügung. Und unter diesem Link finden Sie eine Anleitung von uns dazu.

Mit IServ haben wir einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen, jedoch sollte vor Beginn der IServ-Nutzung seitens der Schulen von den Schülerinnen und Schülern bzw. den Erziehungsberechtigten eine Einwilligungserklärung eingeholt worden sein. Für den Einsatz von Videokonferenzen im Unterricht durch die Lösung von IServ mit BigBlueButton sollte zusätzlich eine Einverständniserklärung der Eltern bzw. der/des Schüler/in eingeholt werden. Hierfür kann diese Vorlage genutzt werden.

Für die Schülerinnen und Schüler kann zum Verteilen diese Vorlage verwendet werden.

Update: IServ-Videokonferenzen können nun auch mit Externen geführt werden. Hierfür kann ein entsprechender Link im Videokonferenzmodul generiert werden.

Jede Schule sollte eine Nutzerordnung zum Konferenztool erstellen (als eigenes Formular oder als Anhang zur bestehenden Nutzerordnung).

  • Da es heute technisch leicht möglich ist, Screenshots und Mitschnitte des Geschehens auf einem Bildschirm zu machen, sollte über eine Nutzungsvereinbarung geregelt werden, dass die Anfertigung derselben nicht zulässig ist und der Verstoß gegen diese Vorgabe Konsequenzen nach sich ziehen wird.
  • Sinnvoll ist auch eine Verpflichtung der Nutzer, dass während einer Videokonferenz keine anderen Personen im Raum zugegen sind, welche der Videokonferenz zusehen oder mithören. So wie das im normalen Unterricht nicht zulässig ist, geht das auch bei einer Videokonferenz nur mit Genehmigung.
  • Geregelt werden sollten auch das Verhalten während einer Videokonferenz und welche Regeln einzuhalten sind.
  • Mit eingeschalteter Kamera und Mikrophon sind alle bei allen Gast im Haus. Man sieht, was der andere so hat, und hört, was zu Hause noch so los ist. Da das viele nicht wollen, sollte man ebenfalls vorher darüber informieren und wie man was für die Sitzung einrichten kann (Das wird auch oft in der ersten Sitzung besprochen).

Hinweise:

  • Am stabilsten funktionieren die Videokonferenzen über Chrome. Beim Mozilla gibt es unterschiedliche Erfahrungen. Die meisten Instabilitäten wurden bei der Nutzung von Safari gemeldet.
  • Insbesondere bei der WLAN-Nutzung kann es zu Verbindungsproblemen (auch z. B. was die Tonübertragung betrifft) kommen - häufig hängt dies mit der Internetverbindung zu Hause zusammen. Bei WLAN-Nutzung empfiehlt es sich, nicht zu weit vom Router (z. B. Fritzbox) entfernt zu arbeiten.
  • Es wird insbesondere bei mobilen Endgeräten (Tablet, Handy) von knackenden Tongeräuschen berichtet. Grundsätzlich eigenet sich die Nutzung eines Headsets am besten.
  • Beim Betreten der Konferenzräume muss beachtet werden, dass die Nutzung von Mikrofon und Kamera gestattet werden muss - in der Regel lässt sich ein Haken setzen, um diese Entscheidung für zukünftige Konferenzen beizubehalten. Sollte die Übertragung nicht funktionieren, ist vermutlich die Erlaubnisfrage weggeklickt worden.

In diesem Video oder diesem Video von Herrn Kröker gibt es mehr Informationen zu dem Videomodul.